„Ein migrationspolitischer Irrweg“ - so bewertet die CSU-Fraktion den von der Ampel-Regierung beschlossenen Gesetzentwurf zum sogenannten Chancen-Aufenthaltsrecht für Ausländer. Demzufolge erhält, wer sich am 01.01.2022 fünf Jahre ununterbrochen in Deutschland aufgehalten hat, ein einjähriges Aufenthaltsrecht, eine Arbeitserlaubnis und einen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen. Eingeschlossen sind hierbei Ausländer, die über ihre Identität getäuscht haben und Straftäter mit geringfügigen Verurteilungen.
Der von der CSU-Fraktion hierzu erarbeitete Dringlichkeitsantrag, in dem die Staatsregierung aufgefordert werden sollte, dieses Chancen-Aufenthaltsrecht der Ampel im Bund zu verhindern – konnte aufgrund des Vetos des Koalitionspartners Freie Wähler nicht eingebracht werden.