Ausnahmen bei der 10 H-Regelung

04.05.2022

Petra Guttenberger, Landtagsabgeordnete der CSU, begrüßt es sehr, dass die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag zum weiteren Ausbau der Windkraft in Bayern beschlossen hat, an der 10H-Regelung grundsätzlich festzuhalten, um so Mitbestimm-ung der Bürgerinnen und Bürger weiter zu ermöglichen, aber auch substanzielle Ausnahmen zuzulassen.

Somit können künftig die Mindestabstände zur Wohnbebauung auf 1000 m reduziert werden – etwa bei Vorranggebieten, Repowering, Staats-, Körperschafts- und Privatwäldern sowie im Bundesforst, vorbelasteten Flächen, z.B. Bundesautobahnen, vier- oder mehrstreifigen Bundesstraßen und Haupteisenbahnstrecken, industriellen Nebenanlagen und Truppenübungsplätzen.

Zudem sollen regionale Planungsverbände in der Landesplanung verpflichtet werden, innerhalb von 2 Jahren ausreichende Flächen an Vorranggebieten für Windenergie-anlagen auszuweisen, wodurch auch die Kommunen beteiligt sind.

„Es ist ein wichtiger und richtiger Schritt diese Ausnahmen beim Bau von Windkraft-anlagen zuzulassen und damit einen schnelleren und umfassenderen Ausbau der Windkraft in Bayern zu ermöglichen, betont Guttenberger.

Nicht zuletzt gelte es, bei den erneuerbaren Energien und bei der Unabhängigkeit der Stromversorgung schnellstmöglich voranzukommen, so Guttenberger.