
Bewerbungsverfahren Immaterielles Kulturerbe
Bewerbungsverfahren zur Eintragung als immaterielles Kulturerbe
Seit dem Jahr 2003 stellt die UNESCO mit dem „Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes“ kulturelle Ausdrucksformen in den Fokus der Öffentlichkeit. Die Bundesrepublik Deutschland ist dieser Vereinbarung im Jahr 2013 beigetreten. Mündlich überlieferte Traditionen, darstellende Ausdrucksformen (Musik, Theater, Tanz), gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste, Wissen und Praktiken in Bezug auf die Natur sowie traditionelle Handwerkstechniken können seither auf entsprechenden Antrag hin in das Bayerische Landesverzeichnis sowie in das Bundesweite Verzeichnis aufgenommen werden.
Eine Eintragung kann ausschließlich im Rahmen bundesweit einheitlicher Bewerbungsrunden erfolgen. Vom 1. April bis 31. Oktober 2023 besteht für in Bayern ansässige Träger kultureller Ausdrucksformen die Möglichkeit einer Antragstellung beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat. Nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren und die Antragsunterlagen finden Sie unter www.ike.bayern.de.
Antragsteller und Interessierte können sich in Bayern bei der Beratungs- und Forschungsstelle Immaterielles Kulturerbe Bayern (am Institut für Volkskunde, Barer Str. 13, 80333 München, Tel. 089 5155-6144, E-Mail: ike@volkskunde.badw.de) informieren und bei der Antragstellung beraten lassen.
Seit dem Jahr 2003 stellt die UNESCO mit dem „Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes“ kulturelle Ausdrucksformen in den Fokus der Öffentlichkeit. Die Bundesrepublik Deutschland ist dieser Vereinbarung im Jahr 2013 beigetreten. Mündlich überlieferte Traditionen, darstellende Ausdrucksformen (Musik, Theater, Tanz), gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste, Wissen und Praktiken in Bezug auf die Natur sowie traditionelle Handwerkstechniken können seither auf entsprechenden Antrag hin in das Bayerische Landesverzeichnis sowie in das Bundesweite Verzeichnis aufgenommen werden.
Eine Eintragung kann ausschließlich im Rahmen bundesweit einheitlicher Bewerbungsrunden erfolgen. Vom 1. April bis 31. Oktober 2023 besteht für in Bayern ansässige Träger kultureller Ausdrucksformen die Möglichkeit einer Antragstellung beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat. Nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren und die Antragsunterlagen finden Sie unter www.ike.bayern.de.
Antragsteller und Interessierte können sich in Bayern bei der Beratungs- und Forschungsstelle Immaterielles Kulturerbe Bayern (am Institut für Volkskunde, Barer Str. 13, 80333 München, Tel. 089 5155-6144, E-Mail: ike@volkskunde.badw.de) informieren und bei der Antragstellung beraten lassen.