Aufbewahrungsfristen für private Unterlagen


Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Verbraucherinnen und Verbraucher,

im Laufe des Lebens sammeln sich zahlreiche Briefe, Schreiben, Belege und Rechnungen an. 
Damit stellt sich für Verbraucherinnen und Verbraucher auch immer wieder die Frage, welche Dokumente wie lange aufbewahrt werden müssen.

Für Privatpersonen gibt es nur für Rechnungen von Handwerkern, Architekten, Gerüstbauer und Gartenbauer eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren. Dieser Hinweis auf der ausgestellten Rechnung ist rechtlich vorgeschrieben. Für Eigentümer und private Vermieter sowie Menschen mit einem Einkommen von mehr als 500.000 Euro im Jahr gilt für Rechnungen von Dienstleistern und Handwerkern sowie steuerrelevante Belege eine Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren.

Die Frist beginnt jeweils zum Ende des entsprechenden Kalenderjahres. 

Im eigenen Interesse sollten Verbraucherinnen und Verbraucher dennoch einige private Unterlagen ihr Leben lang behalten. Dazu zählen beispielsweise amtliche Dokumente, wie die Geburts- und Heiratsurkunde, die ihre Identität nachweisen. Aber auch Zeugnisse oder die Unterlagen zur Rentenberechnung sowie Nachweise über Wohneigentum (Grundbuchauszüge) und für Notfälle die Patientenverfügung oder die Police der Lebensversicherung. 

Aufgrund gesetzlicher Verjährungsfristen sollten rechtskräftig festgestellte Forderungen, wie ein Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid 30 Jahre lang aufbewahrt werden. 

Da die gesetzliche Gewährleistungspflicht erst nach zwei Jahren abläuft, lohnt es sich, Kaufverträge, Kassenbons und Quittungen auch so lange zu archivieren, um spätere Reklamationen tätigen zu können. Bei Rechnungen über die Herstellung oder Renovierung von Bauwerken gilt ein Gewährleistungsanspruch von fünf Jahren. Zudem ist es ratsam, Belege über hochwertige Anschaffungen, wie Möbel, Schmuck oder Elektronik während der gesamten Gebrauchsdauer aufzubewahren, damit man im Schadensfall Nachweise für die Hausratversicherung vorlegen kann.

Ausführliche Informationen und Checklisten zu diesem Thema finden sich u.a. auch auf der Homepage des VerbraucherService Bayern.


Ihre
 
Petra Guttenberger, MdL