Bessere Bedingungen bei Hausarztverträgen - Honorarobergrenzen gehören der Vergangenheit an

27.02.2014

Petra Guttenberger, Landtagsabgeordnete der CSU und VdK-Kreisvorsitzende, freut sich sehr, dass der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages nunmehr eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg gebracht hat.

 


Es ist nun absehbar, dass die Hausärzte künftig ihre Honorare mit den Krankenkassen wieder frei und ohne gesetzliche Obergrenze aushandeln können.

„Damit ist“, so ist Guttenberger überzeugt, „auch ein wichtiger Schritt für die Sicherung einer wohnortnahen Versorgung mit qualitativ hochwertiger Hausarztmedizin ver­bunden.“

Bei den Koalitionsverhandlungen in Berlin hatte sich die Bayerische Gesundheits­ministerin mit Erfolg für Hausarztverträge ohne Honorarobergrenze stark gemacht.

Nach der positiven Entscheidung des Gesundheitsausschusses ist nun noch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat erforderlich, um das Gesetz zum 01.04.2014 in Kraft treten zu lassen.

Künftig heißt es dann, dass die Vertragspartner den vollen Verhandlungsspielraum nutzen können und Verträge, die bislang im Rahmen der Bestandsschutzklausel bestanden, ohne Unterbrechung weitergeführt werden können.

Besonders wichtig für eine langfristige Sicherung der wohnortnahen Hausarztver­sorgung ist denn aus Sicht Guttenbergers auch, dass die Hausärzte klare wirtschaft­liche Rahmenbedingungen haben, auf die sie sich auch verlassen können. Durch eine frei vereinbarte angemessene Vergütung wird es künftig möglich sein, die besonderen Qualitätsanfordernisse der hausarztzentrierten Versorgung noch besser mit Leben zu erfüllen.

Bild: kbv.de