Sichere Grundlage - Urbanes Leben bis 23.00 Uhr

03.03.2014


Petra Guttenberger, Landtagsabgeordnete der CSU, tritt dafür ein, dass in ganz Bayern eine sichere Rechtslage geschaffen wird, die es Kommunen ermöglicht, die Öffnungs-zeiten für Freischankflächen auf 23.00 Uhr festzulegen.


„Ich bedaure sehr, dass man im Umweltausschuss des Bayerischen Landtages für dieses Problem keine Lösung geschaffen hat. Dies gilt umso mehr, als auch der Bayerische Städtetag dieses Thema bereits in einer Initiative aufgegriffen hat.

Mir ist es wichtig, dass Kommunen eine sichere Rechtsgrundlage haben, um das von einer breiten Öffentlichkeit akzeptierte Öffnen von Freischankflächen bis 23.00 Uhr auch in Zukunft zu ermöglichen.

Ich bin der festen Überzeugung, dass es sich hierbei um kein singuläres örtliches Problem handelt.

Der Umweltausschuss des Bayerischen Landtages ist dem Antrag, hier analog zur Bayerischen Biergartenverordnung eine Rechtsverordnung für gastronomische Freischankflächen zu schaffen, nicht gefolgt.

Guttenberger hält eine Rechtsverordnung zwar für einen denkbaren Ansatz, sieht aber die bessere Möglichkeit darin, das Bayerische Immissionsschutzgesetz zu ergänzen und den Kommunen vor Ort die Entscheidung zu überlassen.

In den Immissionsschutzgesetzen verschiedener Bundesländer finden sich Ausnahmeregelungen für die Freischankgastronomie, betont Guttenberger.

So ist in einem Bundesland grundsätzlich eine Öffnung bis 24.00 Uhr für Freischankflächen vorgesehen, die aber die jeweilige Kommune bis auf 22.00 Uhr vorverlegen kann, wenn es hier ein öffentliches und berechtigtes Interesse gibt.

In einem geht man den Weg, im Gesetz klar zu regeln, dass an Freitagen und Samstagen eine Öffnungszeit bis 24.00 Uhr dem Üblichen entspricht, an Werktagen bis 23.00 Uhr und auch hier im Interesse der Nachbarschaft im Rahmen einer Abwägung durch die Kommune eine Vorverlegung auf 22.00 Uhr erfolgen kann.

Ein anderes Landesimmissionsschutzgesetz wiederum sieht vor, dass die Kommunen von der Regelung des Bundesimmissionsschutzgesetzes jederzeit um eine Stunde abweichen können, bzw. weitere Stunden, wenn keine unangemessene Störung zu befürchten ist.

„Ich habe mich deshalb an Herrn Ministerpräsidenten Horst Seehofer gewandt, um hier noch einmal die Sicht der Menschen in den Städten und Gemeinden mit traditionellen Gastronomiestraßen hervorzuheben.

Gerade hier manifestiert sich die Problemlage für die es bis zum Beginn der „Gartensaison“ eine Lösung zu finden gilt, meint Guttenberger.