Datenschutz darf kein Täterschutz sein

28.03.2014

Petra Guttenberger, Landtagsabgeordnete der CSU, sieht den Vorstoß des Landes­amtes für Datenschutzaufsicht im Fall des Juweliers Kuhnle äußerst problematisch.



Sollte es tatsächlich ein Akt der Selbstjustiz sein, Täter ermitteln zu wollen, so wären Fernsehsendungen wie „Aktenzeichen XY ungelöst“ wohl rechtswidrig und müssten sich vor einem Bußgeld des Landesamtes für Datenaufsicht fürchten.

„Ich verhehle nicht, dass ich Aktionen, wie Videos ins Internet zu stellen für nicht unproblematisch hielte, wenn die Angestellten diesen nicht zugestimmt hätten. Im vorliegenden Fall, die schutzwürdigen Interessen der Tatverdächtigen in den Fokus zu stellen, halte ich jedoch gegenüber einem rechtschaffenden Bürger für die falsche Wertung. Aus diesem Grund lasse ich derzeit die Rechtsgrundlage prüfen, denn Datenschutz darf nicht zum Täterschutz zu Lasten der rechtstreuen Bürgerinnen und Bürger werden“, ist Guttenberger überzeugt.