Petra Guttenberger zum Fall Mollath

Rechtsstaatliche Instrumente haben bei Wiederaufnahmeverfahren funktioniert – Reformbedarf bei Unterbringung in psychiatrischen Krankenhäusern

21.08.2014


Das Urteil im Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath ist gefallen. „Ein unabhängiges Gericht ist in diesem Verfahren, an dessen Rechtsstaatlichkeit kein Zweifel besteht, zur Erkenntnis gekommen, dass der Angeklagte zwar seine Ex-Frau schwer misshandelt hat, eine weitere Unterbringung aber nicht anzuordnen ist, da von ihm keine Gefahr ausgeht.



Unabhängig davon zeigt dieser Fall, dass hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit bei Voraussetzung und Dauer einer Unterbringung im Maßregelvollzug wegen Schuldunfähigkeit Reformbedarf besteht“, erklärte Petra Guttenberger, Vorsitzende des Arbeitskreises Verfassung, Recht und Parlamentsfragen der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag.

Die CSU-Fraktion unterstützt deshalb den vom Bayerischen Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback verfolgten Kurs zur Reform des Strafgesetzbuches. Damit soll die strafrechtliche Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus neu geregelt werden. „Ich kann mir dabei zum Beispiel eine abgestufte Verhältnismäßigkeitsprüfung bei der jährlichen gerichtlichen Entscheidung, ob eine Unterbringung weiter vollstreckt wird, vorstellen sowie die Einbeziehung externer Gutachter bei der Entscheidung bereits nach höchstens drei Jahren“, betonte Guttenberger. „Nach sechs Jahren muss auf jeden Fall sichergestellt werden, dass nur besonders gefährliche Patienten weiterhin untergebracht werden.“

„Die Zulassung des Wiederaufnahmeverfahrens und dessen mehr als gründlicher Ablauf belegen die Funktionsfähigkeit der rechtsstaatlichen Instrumente, wie auch Mollaths Verteidiger Dr. Gerhard Strate gegenüber der Presse mehrfach bestätigte“, so die CSU-Politikerin abschließend.