Einwendungsfrist zur Natura 2000-Verordnung wird verlängert

03.03.2015

Petra Guttenberger, Landtagsabgeordnete der CSU, teilt mit, dass die Frist für Einwendungen in diesem Bereich um 2 Monate verlängert wird.

 



„Dies ist eine gute Nachricht für Grundstückeigentümerinnen und – eigentümer, deren Flächen im europaweiten Schutzgebiet der Natura 2000 liegen“, so Guttenberger.

Diese Fristverlängerung entspricht dem Wunsch der CSU-Landtagsfraktion.

„Wir haben uns dafür eingesetzt, dass diese Frist nun um 2 Monate bis zum 01. Mai 2015 verlängert wird. Damit haben die Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer ausreichend Zeit zu prüfen, wie sich die Grenze der FFH-Gebiete im Flurkartenmaßstab darstellt“.

Die verfeinerten Grenzen basieren auf den bekannten Meldegrenzen der Gebiete und wurden allenfalls minimal angeglichen, um die Anpassung an Flur- und Nutzungs­grenzen oder topographische Strukturen zu erreichen.

Zur Erinnerung: Natura 2000 ist ein europaweites Netz aus Vogelschutz- und FFH-Gebieten (Fauna, Flora, Habitat). Die EU-Staaten sind verpflichtet, die geeigneten Gebiete zu melden und rechtsverbindlich festzulegen. Eine Meldung erfolgte bereits im Jahr 2004. Nun geht es darum, die EU-Vorgaben vollständig zu erfüllen und die bayerischen FFH-Gebiete im Maßstab 1:5000 sowie die Erhaltungsziele rechts­verbindlich darzustellen.

„Der Schutz von besonders wertvollen Lebensräumen für Tiere und Natur ist natürlich eine große und wichtige Aufgabe, der Bayern gerne nachkommt“, betont Abgeordnete Petra Guttenberger. „Allerdings müssen die betroffenen Bürgerinnen und Bürger genug Zeit haben, sich dazu zu äußern – und genau diese Möglichkeit wurde nun geschaffen“.