Volksfestkultur bewahren

23.04.2015

Als ersten wichtigen Schritt wertet Petra Guttenberger, Landtagsabgeordnete der CSU, den mit klarer Mehrheit beschlossenen CSU-Dringlichkeitsantrag zum oben angegeben Thema, der gestern vom Bayerischen Landtag auf den Weg gebracht wurde.



Die vom Landesausschuss für Immissionsschutz erarbeitete Freizeitlärmrichtlinie sieht mit ihren Änderungen deutliche Verbesserungen und einen deutlich besseren Schutz gegenüber Anwohnerklagen vor.

Diese sieht vor, dass bei Traditionsveranstaltungen, als seltene Veranstaltungen mit hoher Standortgebundenheit oder sozialer Adäquanz und Akzeptanz eine Einzelfall­beurteilung durchzuführen ist. Unter anderem eröffnet die Freizeitlärmrichtlinie die Möglichkeit die immissionsschutzrechtlich besonders sensible Nachtzeit um 2 Stunden nach hinten zu verschieben.

„Ich sehe darin eine gute Chance für den Fortbestand des Weinfestes und des Grafflmarkts in der Gustavstraße“, sagt Guttenberger.

Leider sei die Freizeitrichtlinie aufgrund ausdrücklicher bundesgesetzlicher Regelung auf Außengastronomie nicht anwendbar.

„Aber“, so Guttenberger, „auch an diesem Thema muss weiter gearbeitet werden“.