Straßenausbaubeitragssatzung - ein Dauerthema auch im Landtag

04.08.2015

Petra Guttenberger, Landtagsabgeordnete der CSU, ist sich  bewusst, dass die Diskussion um die Straßenausbaubeitragssatzung sehr viele Facetten hat.


In den letzten Monaten wurde dieses System auch im Landtag im CSU-Arbeitskreis für kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport wieder sehr intensiv mit den kommu-nalen Spitzenverbänden, Bürgerinitiativen und dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr besprochen.
 
In der Expertenanhörung sei klar geworden, dass an der Beitragsfinanzierung der kommunalen Infrastruktur grundsätzlich festgehalten werden sollte.
 
Änderungen werden jedoch in einigen Punkten diskutiert.
 
„Aufgrund der Anhörung wird deshalb angedacht, den Gemeinden die Möglichkeit zu eröffnen“, sagt Guttenberger, „alternativ zu den bisherigen Einmalbeträgen jährlich wiederkehrende Beiträge nach dem Vorbild von Rheinland-Pfalz zu erheben.“
 
Damit werden sehr hohe und mitunter für die Grundstückseigentümer nur schwer finan-zierbare Beiträge vermieden. Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass sich wiederkehrende Beiträge hier oft auf wenige hundert Euro pro Jahr belaufen und damit vom Einzelnen besser getragen werden können.
 
Abrechnungen von Ersterschließungen nach 35 oder mehr Jahren soll es in Zukunft nicht mehr geben. Für die Erhebung der Ersterschließungsbeiträge soll eine zeitliche Grenze z.B. von 30 Jahren eingeführt werden.
 
Neben den Anliegerinnen und Anliegern werden damit auch die Kommunen von erheblichem Verwaltungsaufwand entlastet, der dadurch entsteht, dass nach vielen Jahrzehnten Vorgänge, zu denen es teilweise keine richtigen Unterlagen mehr gibt, rekonstruiert werden müssen.
 
Zudem soll festgeschrieben werden, dass der Ausbauaufwand auf das Notwendige zu beschränken ist, um einen gerechten Ausgleich zwischen Zahlenden und etwaigen Wünschen zu erreichen.
 
Auch eine am Grundstückswert orientierte Höchstgrenze für einmalige Straßenausbau-beiträge soll nach unserer derzeitigen Sicht eingeführt werden, um extrem hohe Beitrags-forderungen auf ein erträgliches Maß zu beschränken“, führt die Abgeordnete aus.
 
Im Gegenzug sollen die Kommunen künftig ihre Eigenleistungen bei Planung und Durchführung von Straßenarbeiten auf die Anlieger umlegen können. Dies führe ebenfalls zu einer Entlastung der Beitragszahler, da die Kommune Leistungen mit eigenem Personal in der Regel wesentlich günstiger erbringen könne, als externe Ingenieurbüros oder Baufirmen.
 
Schluss soll auch mit überraschenden beitragspflichtigen Maßnahmen sein. Deshalb wollen wir die Grundstückseigentümer frühzeitig informieren, damit sich diese auf die zu erwartenden Beitragszahlungen einstellen können. Diese Beiträge sollen dann zeitnah erhoben werden, damit sich offene Beitragsforderungen bei Grundstücksverkäufen nicht negativ auswirken.
 
Für Forderungen von Bürgerinitiativen, die eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge fordern, sieht Petra Guttenberger keinen Raum.
 
Gerade finanzschwache Gemeinden wären damit besonders hart betroffen. Diese Gemeinden haben bereits jetzt hohe Grundsteuerhebesätze. Um den Ausfall der Straßenausbaubeiträge zusätzlich zu schultern, müssten diese Hebesätze noch einmal angehoben werden, wodurch eine Ansiedlung gerade in diesen Kommunen noch schwieriger würde. Auch hätte dies wohl einen steten Verfall des Straßennetzes zur Folge, was diese Gemeinden wiederum noch unattraktiver machen würde.
 
Auch dem Wunsch - z.B. des Städtetages - an der „Soll-Regelung“ festzuhalten, solle entsprochen werden, da eine „Kann-Regelung“ nur eine Scheinfreiheit für die Kommunen bedeuten würde, da letztendlich auf die Erhebung der Straßenausbaubeitragssatzung ohnehin nicht verzichtet werden könnte.
 
Ziel ist es, gleich nach der Sommerpause seitens der CSU Fraktion eine entsprechende Änderung des kommunalen Abgabengesetzes auf den Weg zu bringen, um hier bald die Wahlmöglichkeit für Kommunen zu verbreitern.
 
(Bild: Wacker Neuson SE)