Als Bedarfszuweisung fließen 4.000.000,- Mio. Euro an staatlichen Geldern in die kreisfreie Stadt Fürth

29.10.2015


Der Freistaat Bayern hat der Stadt Fürth eine Bedarfszuweisung in Höhe von 4.000.000,- Millionen Euro bewilligt. Das hat die Landtagsabgeordnete Petra Guttenberger aktuell von Bayerns Finanzminister Dr. Markus Söder erfahren.


In diesem Jahr hat der Freistaat das Mittelvolumen von Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen um 20 Millionen Euro auf landesweit 120 Millionen Euro erhöht. 2016 soll um weitere 30 Millionen Euro auf insgesamt 150 Millionen Euro angehoben werden. So können die besonders strukturschwachen bzw. von der Demografie besonders negativ betroffenen Kommunen Bayerns noch effektiver bei ihrer Konsolidierung unterstützt werden. Die Investitionsfördermittel aus dem FAG bleiben weiterhin auf hohem Niveau.

Im Rahmen des Kommunalen Finaanzausgleichs werden auf Antrag neben den klassischen Bedarfszuweisungen seit 2012 auch so genannte "Stabilisierungshilfen" bewilligt.

"Jede Kommune kann in die Situation kommen, auf solche Sondermittel angewiesen zu sein. Daher freue ich mich, dass mit diesen staatlichen Zuschüssen die Eigenständigkeit derjenigen Kommunen unterstützt wird, die schwierige Sonderbedingungen zu verzeichenn haben", so Guttenberger. Bei den Haushaltsberatungen ist es mir wichtig, diesen Förderbereich auch in Zukunft gut auszustatten.