Weniger Bürokratie für Ehrenamtliche

02.12.2015


Petra Guttenberger, Landtagsabgeordnete der CSU, teilt mit, dass die Finanzministerkonferenz der Länder auf Initiative Bayerns den Bund aufgefordert hat, unnötige bürokratische Hürden für ehrenamtlich Tätige bei der Anerkennung von Aufwandsspenden abzubauen.


Aufwandsspenden, die beispielsweise dadurch entstehen, dass ein Trainer nachträglich auf eine vereinbarte Übungsleitervergütung verzichtet, oder ein Handwerker das Dach des Vereinsheims repariert und nachträglich auf seine vertraglich vereinbarte Vergütung verzichtet bzw. ein Vorstand, der nachträglich auf seine Fahrtkostenerstattung für Fahrten, die er im Rahmen seiner Tätigkeit für den Verein ausführt und die in der Satzung vereinbart waren, mussten bislang, um steuerlich geltend gemacht zu werden, alle drei Monate mit einer Nachfälligkeit mit einer entsprechenden schriftlichen Erklärung versehen werden.

In dieser musste alle drei Monate erklärt werden, dass auf den jeweiligen Erstattungsanspruch verzichtet wird.

Aus Sicht der Länderminister soll künftig eine Erklärung, die einmal im Jahr abgegeben wird, ausreichen.

Durch die Erleichterung der Dokumentationspflicht wird sich einmal mehr die Rahmenbedingung für ehrenamtlichen Einsatz wesentlich verbessern, ist Guttenberger überzeugt.