Kommune gefordert – Petitionen im Bayerischen Landtag mit dem klaren Hinweis auf das Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs für erledigt erklärt

22.04.2016


Petra Guttenberger, Landtagsabgeordnete der CSU, teilt mit, dass der Wirtschafts-ausschuss mit den Stimmen der CSU die beiden Petitionen zum Thema Gustavstraße für erledigt erklärt hat, weil der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entschei¬dung klargelegt hat, unter welchen Umständen in der Gustavstraße auch eine Öffnung bis 23.00 Uhr möglich ist.


Insoweit ist nun die Kommune am Zug und sollte, so Guttenberger, vordringlich ihren Bebauungsplan, der einen besonderen Schutz der Wohnbevölkerung vorsieht, entsprechend ändern.

„Im Petitionsverfahren “, betont die Abgeordnete, „wird über das konkret, in dem Schreiben genannte Petitum entschieden. Bezogen auf diesen konkreten Fall liegt zwischenzeitlich die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vor“.

„Für weitergehende grundsätzliche Entscheidungen“, betont Guttenberger, „ist der Petitionsweg gerade nicht das richtige Medium“.
 
Zur Klarstellung betont Guttenberger, dass sie davon unabhängig einen Antrag auf den Weg bringen wird, um zu klären, wie z.B. in Rheinland-Pfalz, das immer wieder als Vorbild angeführt wird, die Freischankflächenregelung aussieht und dies dem Landtag zu berichten. Auf dieser Basis könnten dann weitere Schritte erfolgen.