Fakten zur Datenschutzgrundverordnung - Panik ist entbehrlich!

24.07.2018


Petra Guttenberger, Landtagsabgeordnete der CSU, freute sich sehr, dass auf ihre Einladung hin der Präsident des Landesamtes für Datenschutzaufsicht, Thomas Kranig, den annähernd 110 Vereinsvertreterinnen und Vertretern als kompetenter Gesprächspartner zum Thema Datenschutzgrundverordnung Rede und Antwort stand.


Weder der Bayerische Landtag, noch der Deutsche Bundestag haben die Datenschutzgrundverordnung beschlossen, sondern das Europäische Parlament mit dem Europäischen Rat, betonte Guttenberger denn auch zu Beginn. Diese Norm gelte unmittelbar in der ganzen EU.

Hinsichtlich der Anwendung sei große Unsicherheit entstanden und der Abend solle dazu dienen, diese Verunsicherung durch eine klare Faktenlage zu ersetzen.

Der Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht Thomas Kranig stand am Dienstag, den 17. Juli 2018 in der Gaststätte Kirchberger rund 110 Vertreterinnen und Vertretern von Vereinen aus Fürth, Oberasbach, Stein und Zirndorf für eine Diskussion zum Thema Datenschutzgrundverordnung zur Verfügung.

Die Verordnung trat am 25. Mai 2018 in Kraft und wurde von Präsident Kranig ausführlich erläutert.

Von der Möglichkeit, bei jedem einzelnen Punkt gleich entsprechende Fragen zu stellen, machten die Anwesenden reichlich Gebrauch. Der Präsident erläuterte dabei vor allem, dass es keinen Grund für Vereine gebe, vor der Datenschutzgrundverordnung „Angst“ zu haben.

Wenn berichtet wird, dass Vereine aus Furcht vor Datenschutzverstößen ihre Homepages abgeschaltet haben, gebe es dafür ganz sicher keinen Grund. Wichtig sei es aber, die Neuregelungen zu beachten, den Datenschutz im Verein ernst zu nehmen und sich auch einmal Gedanken darüber zu machen, wer im Verein alles mit Daten zu tun habe. Mit dem "Gerücht", jeder Amateurverein benötige einen Datenschutzbe-auftragten, räumte Präsident Kranig auf und betonte, dass erst ab 10 Personen, die ständig mit Datenverarbeitung beschäftigt seien, ein solcher erforderlich sei.

Ausdrücklich ermunterte er die Vertreterinnen und Vertreter der Vereine auch, auf ihr Bauchgefühl zu hören und keine übertriebenen Anforderungen durch den Datenschutz zu fürchten.

Insbesondere wurden und werden durch das Ausfüllen des Beitrittsformulars und dem Verweis auf die Satzung beim Vereinseintritt schon die wesentlichen Einwilligungserfordernissen erfüllt.

Die Vorstellung, man müsse nun noch einmal jedes einzelne Mitglied abfragen, ob es auch tatsächlich mit der Verarbeitung der Daten aus der Beitrittserklärung u. ä. ein-verstanden sei, sei somit übertrieben.

Wie Petra Guttenberger betonte, habe sie Herrn Kranig um den Termin gebeten, um den Vereinsverantwortlichen hier die Möglichkeit zu geben, gezielte Fragen zu stellen.

Dabei betonte die Abgeordnete auch, dass das vielfach von Vereinen mit zusätzlichen geschäftlichen Aktivitäten und Unternehmen gefürchtete Abmahnrisiko durch eine Bundesratsinitiative Bayerns unterbunden werden solle, die darauf abziele, dass Verstöße gegen Informationspflichten u. ä. nach der Datenschutzgrundverordnung gerade nicht abmahnfähig im Rahmen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb seien.

Als besonders positiv wurde erachtet, dass fortan eine Hotline für die Vereine beim Landesamt für Datenschutzaufsicht zur Verfügung steht, damit auf Fragen auch eine schnelle Antwort erfolgen kann.

Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 19.00 Uhr zu erreichen unter:

                                               0981-53-1810.

Die vielen Ehrenamtlichen müssen unterstützt und nicht gegängelt werden – darin waren sich Präsident Kranig und Abgeordnete Guttenberger vollumfänglich einig.