Kurzzeitpflege stärken

10.10.2018


Petra Guttenberger, Landtagsabgeordnete der CSU, teilt mit, dass aufgrund eines Beschlusses der CSU-Landtagsfraktion nunmehr ein Gutachten in Auftrag gegeben wurde seitens der Bayerischen Staatsregierung, das aufzeigen soll, welcher Bedarf im Bereich der Kurzzeitpflege in Bayern besteht und welche Handlungsoptionen für den Freistaat gesehen werden, um die Angebotssituation in der Kurzzeitpflege weiter zu verbessern.


Bis März 2019 soll das mit der Erstellung des Gutachtens beauftragte IGES Institut ein umfassendes Bild über die Kurzzeitpflegesituation in Bayern geben, auf dessen Grundlage weitere Überlegungen angestellt werden.

„Gerade in meinem Bürgerbüro“, betont die Abgeordnete, „finden sich immer Bürgerinnen und Bürger, die dringend einen Kurzzeitpflegeplatz für den von ihnen gepflegten Angehörigen suchen, um selbst einmal Kraft schöpfen zu können oder sich selbst einer OP zu unterziehen und Ähnliches.

Ich weiß deshalb, dass dieses Problem von ganz besonderer Bedeutung ist.

Ein Hauptproblem liegt wohl letztendlich in den Refinanzierungslücken“, betont die Abgeordnete.

„Deshalb halte ich es für wichtig, dass die Staatsregierung sich weiterhin auf Bundesebene dafür einsetzt, dass der Bund Regelungen einführt, die es den Anbietern ermöglicht, solche Plätze auch wirtschaftlich zu betreiben.

Beispielsweise könnten sogenannte Vorhaltekosten für nicht belegte Plätze unter bestimmten Bedingungen über neu zu schaffende leistungsrechtliche Instrumente der Pflegeversicherung refinanziert werden.

Ein wichtiger Schritt war, dass das Pflegeversicherungsrecht dahingehend geändert wurde, dass auch für die Kurzzeitpflege die Vereinbarung einer leistungsgerechten Vergütung als Auftrag und als Recht des Vertragspartners vorgeschrieben wurde.

Diese muss eine wirtschaftliche Betriebsführung ermöglichen.

Die Landespflegesatzkommission hat deshalb im Jahr 2017 einen einheitlichen pflege-gradunabhängigen Personalschlüssel von 1 zu 2,4 für eingestreute Kurzzeitpflegeplätze beschlossen.

„Wir dürfen aber nicht die Augen davor verschließen, dass es auch bei uns schwierig ist, für einen bestimmten Wunschtermin einen im Umfeld liegenden Kurzzeitpflegeplatz zu erhalten“, sagt Guttenberger.

„Deshalb soll eine finanzielle Unterstützung aus Landesmitteln ermöglichen, Langzeit-pflegeplätze wirtschaftlich tragfähig als Kurzzeitpflegeplätze anzubieten.

Im Wege eines Fehlbetragsausgleichs für jeden nicht belegten Tag in Höhe von bis zu 100,- € mit einer jährlichen Höchstgrenze in Höhe von 10.000,- € je Platz, wird eine Förderung ausgereicht.

Für das Jahr 2018 sind hierfür Ausgabemittel in Höhe von 1.000.000,- € und für die Jahre 2019 und 2020 Verpflichtungsermächtigungen ebenfalls in dieser Höhe vorgesehen.

Damit können zumindest 100 Plätze gefördert werden.

Vorbehaltlich zukünftiger Haushaltsverhandlungen soll eine Erhöhung der Haushalts-mittel um 4 Mio. € auf insgesamt 5 Mio. € bewerkstelligt werden, so dass sich die zu fördernden Plätze auf bayernweit mindestens 500 erhöhen.“