Gute Nachricht für Schausteller und Marktbeschicker: Permanenter Lohnsteuerausgleich auch für 2015 auf Antrag möglich

22.12.2014


Petra Guttenberger, Landtagsabgeordnete der CSU, freut sich sehr, dass auch 2015 eine Lösung für die Aushilfskräfte im Bereich von Volksfesten, Märkten, Gastronomie und Ähnlichem geschaffen werden konnte.



Diese sollen gleich ein faires Nettogehalt erhalten und nicht monatelang auf den Ausgleich im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung warten müssen.

Wie ihr Finanzminister Markus Söder mitteilte, wird auch im Jahre 2015 die Anwendung des permanenten Lohnsteuerjahresausgleichs beim Lohnsteuerabzug für unbeschränkt einkommenssteuerpflichtige Aushilfskräfte mit Lohnsteuerklasse VI auf Antrag hin zugelassen.

Damit ist ein wichtiger Schritt getan, damit in den Bereichen, in denen viele Aushilfskräfte tätig sind, bei langen Arbeitszeiten, permanenten hohem Druck und ständiger Anspannung diese auch künftig zur Verfügung stehen.