24 Mio. Euro für Maßnahmen zum Gewaltschutz und zur Gewaltprävention werden zusätzlich im Haushalt zur Verfügung stehen

18.04.2019


Petra Guttenberger,
Landtagsabgeordnete der CSU, freut sich sehr, dass der im Juni 2018 vorgelegte 3-Stufen-Plan zum Gewaltschutz und zur Gewaltprävention für Frauen nunmehr intensiv mit Leben gefüllt wird.

„Als Mitgründerin des Trägervereins für das Fürther Frauenhaus ist es mir ganz besonders wichtig, dass nunmehr eine Verbesserung der Hilfssysteme für Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt auch von der Bayerischen Staatsregierung für die vorrangig zuständigen Kommunen auf den Weg gebracht werden konnte. Die Verbesserung der Situation in den Frauenhäusern und den ambulanten Beratungs-stellen kann somit noch besser durch den Freistaat begleitet werden.

„Eine Aufstockung der Mittel ist für den Doppelhaushalt 2019/2020 vorgesehen und ich werde dem als Abgeordnete ganz besonders gerne zustimmen“, sagt Guttenberger. Künftig werden für qualitative und quantitative Verbesserungen des Hilfssystems für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder rund 16 Mio. € eingesetzt. Mit diesen Mitteln können auch neue Frauenhausplätze in den Kommunen geschaffen werden. Auch ein barrierefreier Aus- und Umbau der Frauenhäuser kann aus diesen Mitteln unterstützt werden, um damit den Zugang von Frauen, die bisher hier keine Hilfe finden konnten, wie z. B. Frauen mit körperlichen und geistigen Behinderungen oder Frauen mit vielen Kindern, einen Zugang zu ermöglichen. Für ganz besonders wichtig halte ich die in Aussicht gestellten 24 Mio. Euro, die ein umfassendes Konzept zum Gewaltschutz und zur Gewaltprävention auf den Weg bringen sollen.

Auch bisher unzureichend berücksichtigte Zielgruppen wie gewaltbetroffene Männer, Opfer kultureller und organisierter Gewalt, wie Menschenhandel und Genitalver-stümmelung sollen hier mit Berücksichtigung finden.

Ziel ist es, eine systematische Erfassung von Gewaltphänomenen sowie eine dauer-hafte Verknüpfung bereits bestehender Maßnahmen und Strukturen zu erreichen.

Unter Führung des Sozialministeriums ist eine interministerielle Arbeitsgruppe mit der Konzeptentwicklung betraut.