Nachbesserung im Krankenhausstrukturgesetz ist erforderlich

15.07.2015


Petra Guttenberger, Landtagsabgeordnete der CSU, unterstützt ausdrücklich den Vorstoß der CSU Gesundheitspolitiker in diesem Bereich.


„Die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser muss in den Fokus gerückt werden“, ist Guttenberger überzeugt. Der jetzige Gesetzesentwurf würde die schwierige Erlös-situation der Krankenhäuser nicht verbessern, erklärt Guttenberger. Deshalb solle der Versorgungsabschlag beibehalten werden und beim geplanten Fixkostendegressions-abschlag eine Nachbesserung erfolgen.

„Auch“, so ist Guttenberger überzeugt,  „muss die ambulante Notfallversorgung nachgebessert werden“.

Immer mehr Menschen wenden sich in einem Notfall nicht mehr an ihren Hausarzt, sondern direkt an das nächstgelegene Krankenhaus. Für diese Tätigkeit erhalten Krankenhäuser im Durchschnitt aber nur 32,- Euro. Ein neutrales Gutachten geht allerdings davon aus, dass hier 126,- Euro angemessen wären. Somit ist eine dringende Nachbesserung unumgänglich, um Versorgungssicherheit bei ambulanten Notfällen zu erhalten.

Nötig sei auch eine Nachjustierung in der Qualitätskontrolle.

Der MDK - Medizinische Dienst der Krankenversicherungen - soll künftig Qualitäts-kontrollen durchführen, die auch unangemeldet erfolgen können.

Das ist grundsätzlich gut so; aus Bayerischer Sicht ist aber eine Öffnungsklausel erforderlich, damit hier auch andere neutrale Experten, so wie beispielsweise die Bayerische Arbeitsgemeinschaft für Qualitätssicherung, solche Qualitätskontrollen durchführen können.

„Bayern“, sagt Guttenberger, „ist direkt vom Krankenhausstrukturgesetz betroffen und deshalb pocht die CSU Fraktion darauf, dass eine Zustimmung zu dem Gesetz auch im Bundesrat erfolgen soll“.