Petra Guttenberger, Landtagsabgeordnete der CSU verweist auf das Antragspaket, das die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag auf den Weg gebracht hat und das im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration entsprechend beschlossen wurde.
„In diesem wird der Bund unter anderem aufgefordert, ein Gutachten auf den Weg zu bringen, ob die Strafmündigkeit, wie bislang festgesetzt, verglichen mit dem Reifeprozess der Jugendlichen, noch in die heutige Zeit passt“, so Guttenberger.
Dauer des Jugendarrests von 4 Wochen auf 4 Monate und wir wollen auch den Strafrahmen von zehn Jahren auf fünfzehn Jahre erhöhen.“
Man könne es keinem Bürger und keiner Bürgerin klarmachen, warum dann, wenn geliebte Menschen Opfer von Straftaten werden, ein Jugendlicher nach zehn Jahren als freier Mann oder freie Frau ein Gefängnis verlässt, für das ein Erwachsener lebenslänglich verurteilt wird. Natürlich stehe, so die Abgeordnete, im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund, aber man dürfe auch hier die Seite der Opfer nicht außer Acht lassen.
Der Rechtsstaat funktioniert nur dann, wenn die Bürgerinnen und Bürger der Ansicht sind, dass dieser ihre Probleme löst und Strafe soll letztendlich auch der Abschreckung oder im Jugendstrafrecht der Erziehung dienen. Die Menschen in unserem Land müssen auch bemerken, dass schwere Übergriffe nicht ohne Konsequenz bleiben.
„Ein Achselzucken wie ‚da kann man nichts machen‘ ist jedenfalls nicht Politik der CSU und wir werden dies auch in aller Deutlichkeit weiterverfolgen“, betont Guttenberger.